Der Bund konnte selbst entscheiden, welche Städte und Landkreise das Jobcenter in eigener Regie – unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit – betreiben können. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte zwar § 6a Absatz 2 Satz 3 SGB II als mit Artikel 28 Absatz 2 GG in Verbindung mit Artikel 70 Absatz 1 GG unvereinbar, soweit er anordnet, […]
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